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   BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61   

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BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61 (https://dejure.org/1961,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1961 - II B 40.61 (https://dejure.org/1961,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1961 - II B 40.61 (https://dejure.org/1961,1595)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61
    Danach erweist sich dieses Erlebnis auch bei Annahme eines natürlichen Ursachenzusammenhangs jedenfalls nicht als wesentliche Ursache des Infarkts im Sinne der vorbezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. auch BVerwGE 10, 258 [260]).

    - Die - in BVerwGE 10, 258 [260] offengelassene - Frage, ob zur Annahme einer "wesentlichen" Ursache im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die natürliche Verursachung hinaus auch adäquate Verursachung zu fordern ist, wird in diesem Rechtsstreit nicht aufgeworfen.

  • BVerwG, 25.02.1960 - II C 105.58
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61
    Das wäre aber nicht der Fall, weil die adäquate Verursachung die natürliche Verursachung im Sinne der Bedingungstheorie voraussetzt, wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits klargestellt hat (vgl. BVerwGE 10, 180 [182]).
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58

    Fleckfieberinfektion als Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61
    Grundsätzliche Bedeutung könnte der Rechtssache allenfalls dann zuerkannt werden, wenn im Revisionsverfahren die Beantwortung der vom Bundesverwaltungsgericht bisher nicht abschließend geklärten Frage zu erwarten wäre, zu wessen Lasten es geht, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen einem bestimmten Ereignis (hier: Schreckerlebnis) und einem bestimmten Körperschaden (hier: Herzinfarkt) nicht aufgeklärt werden kann (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1960 - BVerwG VI C 144.58 -, DVBl. 1961 S. 168).
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61
    Zu Unrecht macht die Beschwerde ferner geltend, daß das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - (BVerwGE 7, 48) abweiche.
  • BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61
    Hiernach ist die Darlegung erforderlich, daß die persönliche Anhörung oder Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder einer anderen Beurteilung geführt hätte oder doch hätte führen können, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Urteil, gegen das die Revision zugelassen worden soll, auf der Unterlassung dieser Anhörung beruht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, NJW 1961 S. 425, und Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 278.57 -, DVBl. 1960, 287).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 278.57

    Einholung eines medizinischen Obergutachtens bei sich in einer schwerwiegenden

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61
    Hiernach ist die Darlegung erforderlich, daß die persönliche Anhörung oder Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder einer anderen Beurteilung geführt hätte oder doch hätte führen können, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Urteil, gegen das die Revision zugelassen worden soll, auf der Unterlassung dieser Anhörung beruht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, NJW 1961 S. 425, und Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 278.57 -, DVBl. 1960, 287).
  • BVerwG, 08.05.1961 - II B 29.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Regelungswirkung des § 137

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61
    Anzuwenden sind vielmehr die allgemeinen Zulassungsvorschriften mit der Maßgabe, daß seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung (1. April 1960) an die Stelle der Regelung des § 53 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - die des § 132 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1961 (BGBl. I S. 17) - VwGO - getreten ist (vgl. Beschluß des Senats vom 8. Mai 1961 - BVerwG II B 29.61 -).
  • BVerwG, 26.01.1962 - VII B 109.60
    Der Beschwerde fehlt insoweit zum Teil schon, die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 erforderliche Bezeichnung des Mangels in der Weise, daß in der Beschwerdeschrift der Verfahrensmangel und die Möglichkeit seines Einflusses auf das Urteil des Gerichts im einzelnen dargelegt sein müssen (vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [NJW 1961, 425, DÖV 1960, 957], vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 -, vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - undvom 20. Oktober 1961 - BVerwG II B 40.61 -).
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